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   OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 199/99   

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https://dejure.org/2000,12381
OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 199/99 (https://dejure.org/2000,12381)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.10.2000 - 3 U 199/99 (https://dejure.org/2000,12381)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 3 U 199/99 (https://dejure.org/2000,12381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a; SGB V § 34 § 91 § 92; EGV Art. 81
    Entscheidung über den Rechtsweg im einstweiligen Verfügungsverfahren; Rechtsnatur des Handelns des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 315 O 115/99
  • OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 199/99

Papierfundstellen

  • EuZW 2001, 637
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 199/99
    Das trifft nicht zu, denn selbst Mitgliedstaaten dürfen keine Maßnahmen, und zwar auch nicht in Form von Gesetzen oder Verordnungen, treffen oder beibehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten ( EuGH , Urteil vom 18.06.1998 Rs C-35/96, Slg. 1998, I-3899 "italienische Zollspediteure", Randnr. 53).
  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 199/99
    Die Berufung gibt um so weniger Anlass, die Dinge zu wiederholen, als der Antragsgegner hauptsächlich den Normcharakter der Richtlinien behandelt, was oben als unerheblich erkannt worden ist, und sich dazu auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beruft, das aber die Auffassung teilt, dass neben dem eine abschließende Regelung enthaltenden § 34 SGB V keine Kompetenz des Antragsgegners besteht, ein Verordnungsverbot (konkret allerdings für Heilmittel) auszusprechen (Urteil vom 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 - Umdruck S. 11 f. - Anlage Ast. 29).
  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 199/99
    Da der Senat - wie darzulegen sein wird - diese Einschätzung teilt, ergibt sich daraus notwendig, dass der Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben ist, denn Ansprüche nach dem GWB - und entsprechend nach Europarecht (§ 96 GWB ) - gehörten unbeschadet der Vorschrift des § 51 Abs. 2 Nr. 2 SGG zur Zuständigkeit des Kartellgerichts (BGHZ 114, 218, 224 ff. -Einzelkostenerstattung), und zwar auch, was den Rechtsweg anbelangt (BGHZ 34, 53 ff. - AOK).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 199/99
    Maßgebend ist dabei, dass der Parteivortrag, ohne dass er schlüssig zu sein braucht, Rechtsbeziehungen ergibt, für die die Zuständigkeit der Zivilgerichte besteht (GmS-OGB BGHZ 102, 280, 284 - Gebrauchte Rollstühle).
  • EuGH, 17.10.1972 - 8/72

    Vereeniging van Cementhandelaren / Kommission

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 199/99
    Sie verstoßen gegen Art. 81 Abs. 1 EGV , weil sie sich auf ganz Deutschland erstrecken und dadurch notwendig die wirtschaftliche Verflechtung der Europäischen Union behindern ( EuGH Rechtssache 8/72, Sig.
  • OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99

    Zulässigkeit des Ausschlusses von der Verordnungsfähigkeit durch den

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 199/99
    Die Argumente sind bekannt und vom Landgericht und vom Oberlandesgericht München in seiner Entscheidung vom 20.01.2000 (U [K] 4428/99 - Anlage Ast. 24, S. 18 ff.) auch in vertiefter Auseinandersetzung mit den Einzelheiten des Gesetzestextes dargelegt worden, worauf sich der Senat ergänzend bezieht.
  • BGH, 15.12.1960 - KZR 2/60

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus GWB

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 199/99
    Da der Senat - wie darzulegen sein wird - diese Einschätzung teilt, ergibt sich daraus notwendig, dass der Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben ist, denn Ansprüche nach dem GWB - und entsprechend nach Europarecht (§ 96 GWB ) - gehörten unbeschadet der Vorschrift des § 51 Abs. 2 Nr. 2 SGG zur Zuständigkeit des Kartellgerichts (BGHZ 114, 218, 224 ff. -Einzelkostenerstattung), und zwar auch, was den Rechtsweg anbelangt (BGHZ 34, 53 ff. - AOK).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-379/95

    Kommission / Ladbroke Racing - Wettbewerb

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 199/99
    Wird den Unternehmen ein wettbewerbswidriges Verhalten durch nationale Rechtsvorsch riften vorgeschrieben oder bilden diese einen rechtlichen Rahmen, der selbst jede Möglichkeit für ein Wettbewerbsverhalten ihrerseits ausschließt, so sind Art. 85 und 86 nicht anwendbar In einem solchen Falle findet die Wettbewerbsbeschränkung nicht, wie diese Vorschriften voraussetzen, in selbständigen Verhaltensweisen der Unternehmen ihre Ursache" ( EuGH - Komm. und Franz. Rep./ Ladbroke Racing Ltd - verb. Rs. C359/95 und C-379/95 - Slg. 1997, I-6312).
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